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Was tun, wenn die Polizei kommt?

Wenn Sie als Beschuldigter in die "Mühlen der Justiz" geraten sind, hier der wichtigste Tipp zuerst:

  1. Bei jeder Vernehmung durch die Polizei,
  2. bei jeder Durchsuchung oder Beschlagnahme durch Polizei oder Steuerfahndung,
  3. bei jeder Festnahme oder Verhaftung

sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bleiben Sie ganz konsequent: Schweigen ist Gold!

Wenn Sie weder Ihre Rechte noch die polizeilichen Ermittlungsergebnisse kennen, birgt eine Aussage immer ein sehr hohes Risiko. Akteneinsicht erhält nur Ihr Strafverteidiger. Ein Beschuldigter ist nie verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder einen Anhörungsbogen auszufüllen. Vereinbaren Sie statt dessen sofort einen Termin mit meiner Kanzlei!

Es ist ein weitverbreiteter Fehler zu denken, man könne noch später in der Hauptverhandlung "seine Unschuld beweisen". Das Gegenteil ist richtig: Sowohl wissenschaftliche Untersuchungen als auch langjährige Erfahrungen mit der Strafjustiz beweisen eindeutig, dass Fehler im Ermittlungsverfahren in einer späteren Hauptverhandlung nur sehr schwer oder überhaupt nicht mehr korrigiert werden können. Daraus folgt: Je früher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für ein günstiges Ergebnis.

Wenn Sie in sehr dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten einen Strafverteidiger benötigen, können Sie mich fast immer unter der

Telefon-Nr.:  0160 / 960 70 50 4

erreichen.

Oder sind Sie Opfer einer Straftat?

Das Opfer einer Straftat kann seine Rechte im Wege der sog. Nebenklage (also neben der Anklage der Staatsanwaltschaft) in einem Strafprozess geltend machen. Das strafrechtliche Mandat umfasst hier die engagierte Wahrnehmung der Rechte des Opfers. Dies ist wichtig für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die Sie noch in der Hauptverhandlung und damit ohne zusätzlichen Zivilprozess geltend machen können. Und lassen Sie sich nicht durch mögliche Kosten abschrecken: In vielen Fällen gibt es auch hierfür Prozesskostenhilfe.

(Die aktuelle Rechtslage macht es notwendig, darauf hinzuweisen, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Wenskat nicht der einzige auf dem Gebiet des Strafrechts tätige Rechtsanwalt in Deutschland ist.)

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