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Auch Ärzte können Fehler machen.

Jeder Kranke, der einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsucht, hofft, durch die ärztliche Behandlung möglichst bald wieder gesund zu werden. Manchmal führt aber ärztliches Fehlverhalten dazu, daß die Behandlung fehlschlägt oder zu weiteren Beschwerden bis hin zu einer schwerwiegenden Verletzung führt. Unter Medizinern wird dies auch heute häufig noch beschönigend als "Kunstfehler" bezeichnet.

Auch ein Rechtsanwalt kann die mit den Folgen dieses "Kunstfehlers" verbundenen physischen und psychischen Leiden natürlich nicht lindern. Er kann aber helfen, die wirtschaftlichen Konsequenzen viel erträglicher zu gestalten.

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Ärzte und Krankenhäuser bzw. deren Haftpflichtversicherungen ist es von entscheidender Bedeutung, die Qualität medizinischer Gutachten beurteilen zu können, denn in aller Regel entscheiden letztlich ärztliche Gutachter, ob Ansprüche begründet sind oder nicht. Hierfür nehme ich die Hilfe von Fachärzten in Anspruch, die wichtige Ansatzpunkte für eine qualifizierte Überprüfung dieser Gutachten liefern können.

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Arzthaftungsrechts, u.a.

  • wie Sie erfolgreich an die Dokumentation Ihrer Patientenakte gelangen,
  • ob sich aus einer unvollständigen Krankenakte schon eine Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten ergeben kann,
  • wie sich eine unvollständige oder falsche Risikoaufklärung des Arztes auf Ihre Ansprüche auswirken kann,
  • welche Vor- und Nachteile ein Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle hat,
  • wie hoch Ihre möglichen Ansprüche sind und wie diese am besten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden können.

Ihre Rechtsschutzversicherung wird im allgemeinen die Kosten eines derartigen Verfahrens übernehmen. Eine diesbezügliche Deckungsanfrage wird durch mich getätigt werden. Das Verfahren vor den ärztlichen Schlichtungsstellen ist - natürlich mit Ausnahme der Anwaltsgebühren - kostenfrei. Und in erfolgreichen Arzthaftungsfällen ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Anwaltskosten zu übernehmen. Schließlich kann bei einem erfolgversprechenden Gerichtsverfahren auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

Hoch