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Erbrechtsstreit - nein danke!

Neben der Familien- und Wirtschaftsmediation bieten wir Mediation auf dem Gebiet des  Erbrechts an. Auch hier ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die Probleme – meist innerhalb der Familie – mediativ zu regeln.

Insbesondere dann, wenn der Verstorbene für den Fall seines Todes nichts geregelt hat, kommt es häufig zu heftigem Streit unter den Angehörigen mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre, nicht selten sogar lebenslang zerstören kann. Ein langes und teures Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang kann diesen Unfrieden noch vertiefen.

Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche  Wege auf, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen.

Schon bevor der Erblasser verstorben ist, kann ein möglicher Streit zwischen diesem und seinen künftigen Erben und Vermächtnisnehmern mit Hilfe eines Mediators gelöst werden, indem zwischen diesen ein gemeinsam ein Konzept erarbeitet wird, wobei insbesondere auch steuerliche Aspekte berücksichtigt  werden können. Dabei arbeiten wir schon seit Jahren mit der

Steuerberaterin Frau Dipl. Kaufmann Birgit Schmidt, Berner Weg 49, 22393 Hamburg

zusammen.

Es gibt viele Möglichkeiten – von der vorweggenommenen Erbfolge, über Testament mit Erbeinsetzung und Vermächtnis bis hin zum Erbvertrag. Hat man hier eine einvernehmliche Regelung getroffen, gibt dies dem Erblasser zu Lebzeiten das beruhigende Gefühl, daß später kein Streit entsteht.

Und wenn der Erbfall eingetreten ist, können die Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Besonders bei familiären Konflikten im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen empfiehlt sich eine Mediation, um nicht zusätzlich den Betrieb und seine Mitarbeiter zu belasten.

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